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   BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 3/08, 2 BvL 4/08, 2 BvL 5/08, 2 BvL 6/08, 2 BvL 11/09   

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https://dejure.org/2009,4088
BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 3/08, 2 BvL 4/08, 2 BvL 5/08, 2 BvL 6/08, 2 BvL 11/09 (https://dejure.org/2009,4088)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.2009 - 2 BvL 3/08, 2 BvL 4/08, 2 BvL 5/08, 2 BvL 6/08, 2 BvL 11/09 (https://dejure.org/2009,4088)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 2 BvL 3/08, 2 BvL 4/08, 2 BvL 5/08, 2 BvL 6/08, 2 BvL 11/09 (https://dejure.org/2009,4088)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger für das Land NRW vom 20. November 2003 unter dem Gesichtspunkt des sogenannten "Urlaubsgeldes"; Statthafte Klageart zur Geltendmachung einer möglichen ...

  • Judicialis

    BBesG § 68a; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; VwGO § 43 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger für das Land NRW vom 20. November 2003 unter dem Gesichtspunkt des sogenannten "Urlaubsgeldes"; Statthafte Klageart zur Geltendmachung einer möglichen ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger für das Land NRW vom 20. November 2003 unter dem Gesichtspunkt des sogenannten "Urlaubsgeldes"; Statthafte Klageart zur Geltendmachung einer möglichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 3/08
    Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zur beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale nach § 12a der nordrhein-westfälischen Beihilfenverordnung ausgesprochen, dass die Verletzung des Alimentationsprinzips durch besoldungsrelevante Einschnitte in einfachrechtlich statthafter Weise nur im Wege der Feststellungsklage geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 49.07 -, BVerwGE 131, 20 = NVwZ 2008, S. 1129 ).

    Diese Rechtsauffassung steht jedoch im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Verletzung der Alimentationspflicht des Gesetzgebers nicht die Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit einer bestimmten Regelung nach sich ziehen kann, die eine Leistung kürzt oder streicht, die - wie Beihilfen oder die jährliche Sonderzuwendung - für sich genommen verfassungsrechtlich nicht gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 49.07 -, BVerwGE 131, 20 = NVwZ 2008, S. 1129 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 2 C 127.07 -, NVwZ 2009, S. 1037 ), ohne dass das Verwaltungsgericht sich hiermit auseinandersetzt.

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 3/08
    Dabei sind an die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit im Interesse der Abgrenzung der konkreten von der abstrakten Normenkontrolle strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 97, 49 ).

    Dazu bedarf es einer Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ; 97, 49 ).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 3/08
    Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschriften als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

    Dazu bedarf es einer Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ; 97, 49 ).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 1/10

    Die Wartefrist im Besoldungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem

    Das Oberverwaltungsgericht hat sich insbesondere auch dazu verhalten, warum es Klage und Berufung nicht bereits wegen des zunächst formulierten Verpflichtungsantrags für unzulässig hält (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2009 - 2 BvL 3/08, 2 BvL 4/08, 2 BvL 5/08, 2 BvL 6/08, 2 BvL 11/09 -, juris, Rn. 11 ff.).
  • FG Köln, 08.11.2018 - 7 K 3022/17

    Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer

    Die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der Norm voraus (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 14.10.2009 2 BvL 3/08 u. a., ZBR 2010, 165; vom 13.5.2009 1 BvL 7/08, MMR 2009, 606; vom 8.9.2008 2 BvL 6/03, HFR 2009, 72).
  • BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08

    Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung gemäß der Besoldungsgruppe A 9 in

    Vorlagen, die sich allein auf die Neuregelung des Sonderzahlungsrechts beziehen, hat das Bundesverfassungsgericht aber schon mehrfach als unzulässig beschieden (vgl. BVerfGK 12, 234 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2009 - 2 BvL 3/08 u.a. -, ZBR 2010, S. 165; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2009 - 2 BvL 13/08 u.a. -, juris).
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